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Airbnb Schweiz: Wo die 90-Tage-Regel gilt – Regeln für Kurzzeitvermietung 2026

Eine schweizweite 90-Tage-Regel für Airbnb gibt es nicht: Genf begrenzt die Vermietung einer ganzen Wohnung grundsätzlich auf 90 Tage pro Jahr, Luzern kennt für bestimmte Wohnräume eine 90-Tage-Grenze und die Waadt verlangt bei bestimmten bisherigen Mietwohnungen ab mehr als 90 Tagen eine Nutzungsänderungsbewilligung. Zürich verfolgt seit 1. September 2026 einen anderen Ansatz – dieser Überblick zeigt, welche Airbnb-Regeln 2026 wo gelten und was Mieter sowie Eigentümer vor einer Kurzzeitvermietung prüfen müssen.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert: · Lesezeit: ca. 17 Minuten

01
Keine nationale Regel keine schweizweit einheitliche 90-Tage-Grenze lokale Regeln sind entscheidend
02
90 Tage Genf begrenzt ganze Wohnungen grundsätzlich Luzern nur für bestimmte Wohnräume
03
Zürich anders BZO-Regel seit September 2026 keine allgemeine 90-Nächte-Grenze
04
Mieter Zustimmung des Vermieters zentral auch ohne lokale 90-Tage-Regel
Schweiz-Vergleich

Airbnb Schweiz 2026: Wo gilt die 90-Tage-Regel?

Die Zahl 90 hat je nach Kanton oder Gemeinde eine andere Bedeutung. Teilweise handelt es sich um eine echte Obergrenze, teilweise um eine Bewilligungs- oder Regulierungsschwelle.

03
Bewilligungsschwelle

Waadt

Bei bestimmten bisherigen Mietwohnungen in Gemeinden mit Wohnungsmangel braucht es für mehr als 90 Tage pro Jahr vorgängig eine Nutzungsänderungsbewilligung. [4]

04
Keine 90-Tage-Grenze

Zürich Stadt

Seit 1. September 2026 gilt eine BZO-Regel für regelmässig gewerblich unter einem Jahr vermietete Wohnungen ohne Hauptwohnsitz. Eine allgemeine 90-Nächte-Grenze gibt es nicht. [5]

05
Noch nicht in Kraft

Bern Stadt

Für gewisse Zweitwohnungen in Wohnteilen der Altstadt ist eine 90-Tage-Regel vorgesehen. Wegen einer hängigen Beschwerde ist die Teilrevision noch nicht in Kraft. [6]

06
Bewilligungspflicht

Basel-Stadt

Kurzfristige Vermietung von Wohnraum von einer Nacht bis drei Monate gilt behördlich als gewerbliche Nutzung und ist bewilligungspflichtig. [7]

07
Regulatorische Schwelle

Tessin

90 Nächte sind eine Schwelle im Tourismus- und Beherbergungsrecht. Registrierung und Identifikationsnummer sind zentral. [8]

08
Anderes Modell

Interlaken

Interlaken setzt stärker auf Raumplanung, Erstwohnungsanteile und Einschränkungen in Wohnzonen statt auf eine einfache 90-Tage-Grenze. [9]

!
Die konkrete Adresse muss separat geprüft werden

Gemeinden können zusätzliche Bau-, Nutzungs-, Tourismus-, Brandschutz-, Melde- oder Steuerregeln vorsehen.

Schweizer Regelung

Bund.
Kanton.
Gemeinde.

Warum gibt es keine einheitliche Airbnb-Regel für die ganze Schweiz? Kurzzeitvermietung berührt mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig.

Mehrere Ebenen sind relevant
01

Mietrecht

Das Mietrecht ist bundesrechtlich geregelt. Für Mieter bleibt insbesondere die Zustimmung zur Untervermietung ein zentrales Thema. [1]

02

Wohnraum & Raumplanung

Wohnraumschutz, Nutzungsänderungen und Raumplanung können kantonal und kommunal sehr unterschiedlich geregelt sein.

03

Tourismus & lokale Pflichten

Kurtaxen, Gästemeldungen, Registrierung, Beherbergungsrecht und weitere Anforderungen können zusätzlich gelten. Nicht Airbnb entscheidet, ob eine Vermietung zulässig ist, sondern die Regeln am Standort.

90 Tage im Detail

Genf, Luzern und Waadt: Drei unterschiedliche 90-Tage-Modelle

03
Waadt

Mehr als 90 Tage bedeutet nicht automatisch Verbot

Wer eine Wohnung, die zuvor dem traditionellen Mietwohnungsbestand angehörte, künftig mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr über eine Plattform kurzzeitig vermieten will, braucht in den betroffenen Gemeinden vorgängig eine Bewilligung für die Nutzungsänderung. [4]

Die Regel gilt nur in Gemeinden, in denen nach kantonalen Kriterien Wohnraummangel herrscht.

Zürich 2026

Zürich seit 1. September 2026: neue Airbnb-Regel, aber keine 90-Tage-Grenze

Die vom Bundesgericht bestätigte BZO-Teilrevision ist am 1. September 2026 in Kraft getreten. Regelmässig und gewerblich befristet vermietete Wohnungen – etwa Airbnb-Unterkünfte oder Business Apartments – können nicht mehr an einen vorgeschriebenen Mindestwohnanteil angerechnet werden, wenn sie für weniger als ein Jahr bereitgestellt werden und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. [5]

Eigentümer müssen entsprechende Nutzungen deklarieren; auch die Umnutzung einer Wohnung in ein Business Apartment kann ein Baugesuch erfordern, selbst ohne bauliche Massnahmen. Gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten nimmt die Stadt ausdrücklich aus dem Fokus. [10]

!
Keine allgemeine Zürcher 90-Tage-Regel

Die oft erwähnte Zürcher 90-Nächte-Grenze stammt aus einer separaten Volksinitiative. Die seit 1. September 2026 geltende BZO-Regel ist etwas anderes.

Weitere Regionen

Bern, Basel-Stadt, Tessin und Interlaken

Nicht alle Schweizer Städte setzen auf eine klassische 90-Tage-Obergrenze.

03
Tessin

90 Nächte als regulatorische Schwelle

Im Tessin ist die Grenze von 90 Nächten vor allem eine Schwelle im Tourismus- und Beherbergungsrecht. Alle Kurzzeitunterkünfte müssen registriert werden und eine Identifikationsnummer in Anzeigen führen. [8]

04
Interlaken

Raumplanung statt Jahreslimit

Interlaken setzt stärker auf Erstwohnungsanteile in Zentrum und Mischzonen sowie Einschränkungen der sehr kurzen Vermietung in Wohnzonen. [9]

Mieter & Eigentümer

Airbnb anbieten: Was gilt für Mieter und Eigentümer?

Lokale Airbnb-Regeln sind nur ein Teil der Prüfung. Mietvertrag und Stockwerkeigentumsreglement können unabhängig davon entscheidend sein.

01
Mieter

Zustimmung bleibt zentral

Auch wenn eine Gemeinde keine 90-Tage-Grenze hat, darf ein Mieter seine Wohnung nicht einfach frei als Airbnb-Unterkunft betreiben. Der Mieterinnen- und Mieterverband hält fest, dass bei entgeltlicher Untervermietung über Airbnb grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft erforderlich ist. [11]

Zustimmung möglichst schriftlich einholen

Art und Umfang der Untervermietung klar beschreiben

Missbräuchliche Bedingungen vermeiden

02
Eigentümer

Eigentum bedeutet nicht freie Airbnb-Nutzung

Intensive Kurzzeitvermietung kann baurechtlich eine Nutzungsänderung darstellen oder gegen Wohnschutzregeln verstossen. Bei Stockwerkeigentum ist zusätzlich das Benutzungs- und Verwaltungsreglement zu prüfen.

Das Bundesgericht entschied in BGE 145 III 400, dass die Zulässigkeit hochfrequenter Airbnb-Vermietung von den konkreten Umständen abhängt. In einem konkreten Fall war ein reglementarisches Verbot tage-, wochen- oder monatsweiser Vermietung zulässig. [12]

Nicht nur die Zahl der Tage zählt

Auch bei 20, 30 oder 60 Nächten können andere Pflichten greifen.

01

Mietrecht

Zustimmung der Vermieterschaft prüfen.

02

Bau- & Nutzungsrecht

Zulässige Nutzung an der konkreten Adresse abklären.

03

Wohnraumschutz

Kantonale und kommunale Vorschriften beachten.

04

Stockwerkeigentum

Reglement und Beschlüsse der Gemeinschaft prüfen.

05

Registrierung

Identifikations- oder Publikationsnummer kann erforderlich sein.

06

Gästemeldung

Lokale Meldepflichten korrekt organisieren.

07

Kurtaxe & Steuern

Abgaben und Deklaration der Einnahmen prüfen.

08

Brandschutz

Bei professioneller Nutzung können zusätzliche Anforderungen gelten.

Vor dem Inserat
In 10

Airbnb-Checkliste für die Schweiz.

Diese zehn Punkte sollten vor einer Kurzzeitvermietung geklärt sein.

Ziel Regeln vor Veröffentlichung prüfen
01
Standort

Gemeinde und Kanton prüfen

Die konkrete Adresse ist für viele Regeln entscheidend.

02
Zeitgrenze

90 Tage oder andere Schwelle?

Lokale Obergrenzen und Bewilligungsschwellen klären.

03
Mietwohnung

Zustimmung einholen

Bei Mietwohnungen die Vermieterschaft vorgängig einbeziehen.

04
Stockwerkeigentum

Reglement prüfen

Benutzungs- und Verwaltungsreglement der Gemeinschaft kontrollieren.

05
Bewilligung

Nutzungsänderung abklären

Prüfen, ob eine Bau- oder Nutzungsänderungsbewilligung erforderlich ist.

06
Registrierung

Identifikationsnummer klären

Lokale Registrierungs- oder Publikationspflichten beachten.

07
Gäste

Meldepflicht organisieren

Gästemeldungen korrekt und fristgerecht erledigen.

08
Abgaben

Kurtaxe prüfen

Beherbergungsabgaben und lokale Kurtaxen berücksichtigen.

09
Steuern

Einnahmen dokumentieren

Einnahmen und relevante Kosten nachvollziehbar festhalten.

10
Betrieb

Haftung und Hausordnung

Lärm, Schlüssel, Versicherung, Haftung und Hausordnung regeln.

Direkt beantwortet

Häufige Fragen zu Airbnb und der 90-Tage-Regel in der Schweiz

Die wichtigsten Antworten kompakt erklärt.

14 Fragen & Antworten

Nein. Es gibt keine schweizweit einheitliche 90-Tage-Grenze. Kantone und Gemeinden verwenden unterschiedliche wohn-, bau-, tourismus- und gewerberechtliche Instrumente.

Genf begrenzt die kurzzeitige Vermietung einer ganzen Wohnung grundsätzlich auf 90 Tage pro Jahr. Luzern hat ebenfalls eine 90-Tage-Regel, die aber nur für bestimmte Wohnräume gilt.

Nein. Seit 1. September 2026 gilt eine BZO-Regel für regelmässig gewerblich und unter einem Jahr vermietete Wohnungen. Die separate politische Forderung nach 90 Nächten ist nicht diese geltende BZO-Regel.

Bei einer ganzen Wohnung gilt eine Vermietung über 90 Tage grundsätzlich als Nutzungsänderung beziehungsweise kommerzielle Tätigkeit; zusätzliche Bewilligungsanforderungen greifen.

Die offizielle Genfer 90-Tage-Regel bezieht sich ausdrücklich auf die Vermietung einer ganzen Wohnung. Für Zimmer und selbst bewohnte Wohnungen gelten separate Vorgaben.

Wohnraum, der seit 2010 in Kurzzeitvermietungsraum umgenutzt wurde, darf grundsätzlich höchstens 90 Tage pro Jahr kurzzeitig vermietet werden. Im Registrierungsverfahren wird geprüft, ob die Regel gilt; Ausnahmen bestehen.

Nicht pauschal. Bei bestimmten bisherigen Mietwohnungen in Gemeinden mit Wohnraummangel löst eine Kurzzeitvermietung von mehr als 90 Tagen pro Jahr eine vorgängige Bewilligungspflicht für die Nutzungsänderung aus.

Nach dem aktuellen BWO-Stand nein. Die Änderung wurde 2022 angenommen, ist wegen einer hängigen Beschwerde gegen den kantonalen Genehmigungsentscheid aber noch nicht in Kraft.

Nein. Kurzfristige Vermietung von Wohnraum wird behördlich als gewerbliche Nutzung eingestuft und ist bewilligungspflichtig.

Sie ist vor allem eine Schwelle für das anwendbare Tourismus- und Beherbergungsrecht, kein pauschales Verbot ab Nacht 91.

Grundsätzlich ja. Bei entgeltlicher Airbnb-Untervermietung ist die Zustimmung der Vermieterschaft erforderlich. Eine generelle Zustimmung kann möglich sein.

Je nach Liegenschaft und Reglement ja. Das Bundesgericht hat ein Verbot hochfrequenter Kurzzeitvermietung in einem konkreten Fall geschützt.

Nein. Auch unterhalb von 90 Tagen können Mietrecht, Baurecht, Nutzungsplanung, Stockwerkeigentumsreglement, Meldepflicht, Kurtaxe oder lokale Registrierungspflichten relevant sein.

Bei Gemeinde oder Stadt, kantonaler Bau- oder Wohnbehörde und gegebenenfalls Tourismus- oder Gastgewerbebehörde. Die genaue Adresse und Nutzungsart sind entscheidend.

Das Wichtigste

Fazit: Es gibt nicht die eine Airbnb-90-Tage-Regel

Genf hat eine klare 90-Tage-Obergrenze für ganze Wohnungen. Luzern hat eine objektabhängige 90-Tage-Regel mit Registrierung. In der Waadt ist mehr als 90 Tage bei bestimmten bisherigen Mietwohnungen eine Bewilligungsschwelle. Zürich reguliert seit 1. September 2026 über den Mindestwohnanteil und kennt aktuell keine allgemeine 90-Nächte-Grenze.

Für Gastgeber ist deshalb eine adressgenaue Prüfung entscheidend. Die Zahl der Vermietungstage allein beantwortet nicht, ob ein Airbnb-Angebot zulässig ist.

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