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Airbnb in Zürich wird eingeschränkt: Was das neue Urteil für Mieter, Vermieter und den Wohnungsmarkt bedeutet

Das Bundesgericht hat Zürichs neue Regeln gegen die dauerhafte Umwandlung von Wohnungen in Airbnb-Unterkünfte und Business Apartments bestätigt. Für gelegentliches Home-Sharing ändert sich deutlich weniger als für professionell betriebene Kurzzeitwohnungen – und eine oft genannte 90-Nächte-Grenze ist noch nicht Teil dieses Urteils.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: · Lesezeit: ca. 18 Minuten

01
0,1 % Leerwohnungsziffer Stadt Zürich · 1. Juni 2025
02
235 leerstehende Wohnungen extrem knapper Markt
03
7’620 Zweitwohnungen 3,2 % des Wohnungsbestands
04
5’320 professionell bewirtschaftete Apartments 2,2 % des Wohnungsbestands
Warum das Urteil wichtig ist

Wenig Leerstand.
Viele Apartments.
Wohnraum schützen.

Zürich hat einen der angespanntesten Wohnungsmärkte der Schweiz.

Wohn- und raumplanerischer Eingriff
01

Nur 235 Leerwohnungen

Per 1. Juni 2025 standen nur 235 Wohnungen leer; die Leerwohnungsziffer lag bei 0,1 Prozent.

02

7’620 Zweitwohnungen

Gleichzeitig registrierte Statistik Stadt Zürich Ende September 2025 insgesamt 7’620 Zweitwohnungen und 5’320 professionell bewirtschaftete Apartmentwohnungen.

03

Dauerhafte Umwandlung verhindern

Die Stadt will verhindern, dass Wohnungen in Gebieten mit vorgeschriebenem Wohnanteil dauerhaft aus dem normalen Wohnungsmarkt herausgenommen und stattdessen laufend für Wochen oder Monate an wechselnde Gäste vermietet werden.

§
Bundesgericht bestätigt öffentliches Interesse

Das Bundesgericht hält diese wohn- und raumplanerische Zielsetzung für zulässig. Es bestätigte, dass die Stadt im öffentlichen Interesse Regeln schaffen darf, obwohl dadurch Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit berührt werden.

Zeitleiste
Seit 2021

Vom Gemeinderat zum Bundesgericht.

Mehrere politische, kantonale und gerichtliche Schritte führten zur heutigen Regel.

Aktueller Artikelstand 8. August 2026
21
22. September 2021

Gemeinderat beschliesst Teilrevision

Der Zürcher Gemeinderat beschliesst die BZO-Teilrevision «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil».

22
22. März 2022

Kanton genehmigt Änderung

Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt die Änderung.

24
14. März 2024

Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weist die Beschwerde gegen die Regelung ab.

01
30. April 2026

Bundesgericht bestätigt Regelung

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von vier Business-Apartment-Unternehmen ab – Urteil 1C_401/2024.

02
25. Juni 2026

Urteil wird öffentlich

Das Bundesgericht veröffentlicht seine Medienmitteilung und das Urteil wird öffentlich zugänglich.

03
8. Juli 2026

Inkraftsetzung beschlossen

Der Stadtrat beschliesst die Inkraftsetzung auf den 1. September 2026.

04
15. Juli 2026

Offizielle Publikation

Die Inkraftsetzung wird offiziell publiziert; dagegen ist eine 30-tägige Rekursmöglichkeit vorgesehen.

05
8. August 2026

Aktueller Stand

Der 1. September ist das vorgesehene Inkraftsetzungsdatum; die offizielle Publikation weist weiterhin auf die Rekursmöglichkeit hin.

Neue Zürcher BZO-Regel

Was die neue Zürcher Regel genau macht

Airbnb-Regeln Zürich 2026: Was das Bundesgerichtsurteil für Mieter, Vermieter, Business Apartments und den Zürcher Wohnungsmarkt bedeutet.

03
Dauer

Weniger als ein Jahr

Die Vermietung ist jeweils auf weniger als ein Jahr befristet.

04
Hauptwohnsitz

Niemand wohnt dort dauerhaft

In der Wohnung lebt gleichzeitig keine Person mit Hauptwohnsitz und keine nach dem Zweitwohnungsgesetz gleichgestellte Person.

05
Wohnanteil

Keine Anrechnung

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zählt die Wohnung nicht mehr zum vorgeschriebenen Mindestwohnanteil des Grundstücks beziehungsweise Gebäudes.

06
Bewilligung

Nutzungsänderung prüfen

Nach Rechtskraft müssen Nutzungsänderungen wie die Umwandlung in ein Business Apartment gegenüber der Baubehörde deklariert beziehungsweise als Nutzungsänderung bewilligt werden, auch ohne bauliche Arbeiten.

§
Rechtsstand

1C_401/2024 bestätigt die Regel materiell. Die Stadt hat den 1. September 2026 als Inkraftsetzungsdatum beschlossen; der publizierte Inkraftsetzungsentscheid enthält eine Rekursmöglichkeit.

Nicht verwechseln

Was das Urteil ausdrücklich nicht bedeutet

01–03
Kein Totalverbot

Die Regel ist gezielt

Es ist kein allgemeines Airbnb-Verbot für die ganze Stadt.

Es ist keine automatische 90-Nächte-Grenze aus dem Bundesgerichtsurteil.

Verträge von mehr als einem Jahr oder unbefristete Mietverträge sind von dieser speziellen BZO-Regel nicht erfasst.

04–06
Ausnahmen

Nicht jede Nutzung ist betroffen

Gelegentliches Vermieten der eigenen Wohnung während Ferien oder anderer Abwesenheiten wird von der Stadt ausdrücklich nicht als Ziel der Regelung bezeichnet.

In Gebieten ohne vorgeschriebenen Mindestwohnanteil oder bei genügend Flächen ausserhalb des Wohnanteils kann gewerbliche Kurzzeitvermietung weiterhin möglich sein.

Hotels werden in der BZO anders behandelt und bleiben grundsätzlich an den Wohnanteil anrechenbar.

Wichtig

Die 90-Nächte-Grenze ist noch nicht geltendes Recht

Die Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren» schlägt zusätzlich ein grundsätzliches Verbot der Kurzzeitvermietung für mehr als 90 Nächte pro Kalenderjahr vor, wenn die Leerwohnungsquote in mindestens einem der drei vorangegangenen Jahre unter 1 Prozent lag.

Diese 90-Nächte-Regel ist jedoch nicht Inhalt des Bundesgerichtsurteils und am 8. August 2026 noch nicht in Kraft. Der Stadtrat arbeitet an einem Gegenvorschlag, der bis Anfang Januar 2027 dem Gemeinderat vorgelegt werden soll. [5] [10]

90 Nächte Vorschlag der Volksinitiative
✕ Noch nicht in Kraft separate politische Vorlage
Für Mieterinnen und Mieter

Was bedeutet das Urteil für Mieter?

Für Mieterinnen und Mieter ist zuerst zwischen Planungsrecht und Mietrecht zu unterscheiden. Das neue Bundesgerichtsurteil betrifft primär die zulässige Nutzung von Wohnungen nach der Zürcher Bau- und Zonenordnung. Daneben gelten weiterhin die schweizerischen Regeln über die Untermiete.

01
Zustimmung

Vermieterschaft grundsätzlich einbeziehen

Wer eine gemietete Wohnung ganz oder teilweise gegen Entgelt über Airbnb oder eine ähnliche Plattform überlässt, braucht grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft.

Nach Art. 262 OR kann die Vermieterschaft die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn die Bedingungen nicht offengelegt werden, missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen.

02
Gelegentliche Vermietung

Hauptwohnung während Ferien

Die gelegentliche Vermietung der eigenen Hauptwohnung während Ferien ist aus Sicht der neuen BZO wesentlich weniger problematisch als ein Geschäftsmodell, bei dem die Mietwohnung dauerhaft für wechselnde Kurzzeitgäste verwendet wird.

Ohne Zustimmung der Vermieterschaft sollte eine Mietwohnung dennoch nicht auf Airbnb angeboten werden.

i
Airbnb ist nicht pauschal verboten

Professionelle und regelmässige Kurzzeitnutzungen ohne echten Hauptwohnsitz werden zusätzlich zum Mietrecht auch planungsrechtlich schwieriger.

Für Vermieter und Eigentümer

Wohnanteil und Nutzungsänderung prüfen

01
Wohnanteil

Grundstück zuerst prüfen

Eigentümer sollten künftig vor einer professionellen Kurzzeitvermietung prüfen, welcher Mindestwohnanteil für das Grundstück gilt.

Entscheidend ist nicht allein, ob eine Wohnung technisch als Wohnung gebaut wurde, sondern ob sie für die Berechnung des vorgeschriebenen Wohnanteils noch zählt.

02
Nutzungsänderung

Bewilligung kann erforderlich sein

Wird eine reguläre Wohnung dauerhaft in ein Business Apartment oder eine vergleichbare kommerzielle Kurzzeitunterkunft umgenutzt, kann eine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung vorliegen.

Die Stadt kündigt an, konkrete Hinweise auf nicht regelkonforme Nutzungen zu prüfen.

Bestehende Objekte

Nicht pauschal auf Bestandesschutz vertrauen

Die Stadt vertritt in ihrer Umsetzungsinformation die Auffassung, dass die Bestandesgarantie bei leicht rückführbaren kommerziellen Kurzzeitnutzungen nicht automatisch greift.

Das Bundesgericht hat zugleich festgehalten, dass die Vorinstanzen bei ihrer Verhältnismässigkeitsprüfung von einer grundsätzlichen Bestandesgarantie ausgegangen waren. Für bestehende Objekte ist deshalb eine konkrete baurechtliche Prüfung sinnvoll.

Für klassische langfristige Vermietungen ändert das Urteil nichts.

Business Apartments

Was bedeutet das für professionelle Anbieter?

Professionelle Anbieter von möblierten Business Apartments sind die am stärksten betroffene Gruppe. Vier entsprechende Unternehmen hatten gegen die BZO-Änderung Beschwerde geführt.

03
Quartiere

Innenstadt stärker betroffen

Besonders relevant werden zentrale Quartiere mit hohen Zweitwohnungs- und Apartmentanteilen. Dort kann die neue Regel eine stärkere Lenkungswirkung entfalten.

Wohnungsmarkt

Kein Preissturz.
Mehr Schutz.
Langfristige Wirkung.

Die Regel dürfte den Zürcher Wohnungsmarkt eher über Jahre als über Monate beeinflussen.

Präventive Wirkung
01

Kein unmittelbarer deutlicher Mietrückgang

Ein sofortiger deutlicher Rückgang der Zürcher Mieten ist durch das Urteil nicht zu erwarten. Selbst das Bundesgericht spricht davon, dass der Beitrag zur Sicherung von Erstwohnraum begrenzt sein kann.

02

Einzelne Wohnungen können zurückkehren

Jede bisher ausschliesslich kurzzeitig genutzte Wohnung, die wieder langfristig vermietet wird, erhöht das reguläre Angebot.

03

Vor allem weitere Umwandlungen verhindern

Die Regel wirkt vor allem präventiv. Sie erschwert, dass zusätzliche normale Mietwohnungen künftig in renditestärkere Kurzzeitprodukte umgewandelt werden.

!
Keine tausenden Wohnungen über Nacht

Zürich bleibt ein Markt mit extrem geringer Leerstandsquote und sehr schneller Wiedervermietung.

Zürcher Wohnungszahlen

Die wichtigsten Kennzahlen

Quellen: Statistik Stadt Zürich 2025/2026. [6] [7] [8]

238K
Wohnungsbestand

238’472

Wohnungen Ende 2025

7.6K
Zweitwohnungen

7’620

3,2 % des Wohnungsbestands

5.3K
Apartments

5’320

professionell bewirtschaftet · 2,2 %

2.7K+
Doppelzählung

über 2’700

unbelegte Apartments, die auch als Zweitwohnungen zählen

Interaktiver Check

Könnte die neue BZO-Regel relevant sein?

Prüfen Sie die wichtigsten Merkmale der konkreten Nutzung.

Dieser vereinfachte Check ist keine rechtliche Beurteilung; entscheidend sind der konkrete Wohnanteil, der Hauptwohnsitzstatus und die tatsächliche Nutzung des Objekts.

5 Kriterien für eine erste Einordnung
§ Quellen Rechtsgrundlagen prüfen
Typische Fälle

Wie verschiedene Situationen einzuordnen sind

03
Business Apartment

Drei bis sechs Monate

Einordnung: Hohe Relevanz.

Was tun? Neue BZO-Regel kann Anrechnung an Wohnanteil ausschliessen.

04
Dauervermietung

Unbefristeter Mietvertrag

Einordnung: Spezielle Kurzzeitregel grundsätzlich nicht einschlägig.

Was tun? Normales Miet- und Baurecht beachten.

05
Airbnb-Zimmer

Zimmer in selbst bewohnter Hauptwohnung

Einordnung: Deutlich weniger betroffen.

Was tun? Mietvertrag, Hausordnung und Vermieterzustimmung prüfen.

06
Hotel

Anders behandelt

Einordnung: Hotelnutzung wird planungsrechtlich anders behandelt.

Was tun? Hotelnutzung bleibt nach der bestätigten Regel grundsätzlich anrechenbar.

Was jetzt zu tun ist

Konkrete Schritte für Betroffene

P
Für professionelle Anbieter

Portfolio objektweise prüfen

  • Portfolio nach Wohnanteilszonen priorisieren.
  • Objekte mit Hauptwohnsitz und reine Business-Apartment-Modelle getrennt bewerten.
  • Bewilligungsstatus je Objekt prüfen.
  • Initiative und städtischen Gegenvorschlag zusätzlich verfolgen.
S
Für Wohnungssuchende

Weiterhin schnell suchen

  • Suchabo für Zürich und angrenzende Gemeinden einrichten.
  • Nicht mit kurzfristiger Marktentspannung rechnen.
  • Zusätzlich Genossenschaften, Erstvermietungen und Pendlergemeinden beobachten.
  • Bewerbungsunterlagen vorab vollständig vorbereiten.
Wohnungssuche Zürich

Warum das Thema für Wohnungssuchende relevant ist

Wenn kommerzielle Kurzzeitwohnungen schrittweise in den normalen Mietmarkt zurückkehren, werden solche Objekte meist nicht lange leer stehen.

Bei einer Leerwohnungsziffer von nur 0,1 Prozent ist Geschwindigkeit entscheidend.

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Die wichtigsten Antworten kompakt erklärt.

14 Fragen & Antworten

Nein. Die bestätigte BZO-Regel ist kein flächendeckendes Airbnb-Verbot. Sie erschwert vor allem regelmässige gewerbliche Kurzzeitvermietung ohne Hauptwohnsitz in Bereichen mit vorgeschriebenem Wohnanteil.

Der Stadtrat hat den 1. September 2026 beschlossen. Die Inkraftsetzung wurde am 15. Juli publiziert und ist mit einer Rekursmöglichkeit versehen. Der Artikelstand ist 8. August 2026.

Nein. Die 90-Nächte-Grenze gehört zu einer separaten Volksinitiative und ist nicht Teil des Bundesgerichtsurteils.

Die Stadt sagt ausdrücklich, dass gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten nicht im Fokus der neuen BZO-Regel stehen. Als Mieter benötigen Sie trotzdem die Zustimmung der Vermieterschaft.

Die BZO knüpft an regelmässig befristete gewerbliche Bereitstellungen mit Mietdauern unter einem Jahr an. Mehrjährige oder unbefristete Mietverhältnisse fallen nicht unter diese spezielle Kurzzeitregel.

Nein. Entscheidend ist der vorgeschriebene Mindestwohnanteil. Wo dieser tief oder null ist, fällt die Einschränkung geringer aus.

Die Stadt kündigt an, dass auch Nutzungsänderungen zu Business Apartments bewilligungspflichtig sein können, selbst wenn keine baulichen Arbeiten erfolgen.

Das schweizerische Untermietrecht bleibt bestehen. Für eine entgeltliche Untervermietung braucht es grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft.

Die Zustimmung kann bei gesetzlichen Verweigerungsgründen abgelehnt werden, etwa bei missbräuchlichen Bedingungen oder wesentlichen Nachteilen. Ohne Zustimmung besteht ein erhebliches Risiko.

Ja. Sie gehören ausdrücklich zu den Nutzungen, gegen deren dauerhafte Ausbreitung sich die BZO-Änderung richtet.

Hotels werden planungsrechtlich anders behandelt und bleiben nach der vom Bundesgericht bestätigten Regel grundsätzlich an den Mindestwohnanteil anrechenbar.

Ein unmittelbarer deutlicher Preisrückgang ist nicht zu erwarten. Die Regel kann aber zusätzliche Umwandlungen verhindern und einzelne Wohnungen in den langfristigen Mietmarkt zurückbringen.

Ende September 2025 registrierte die Stadt 7’620 Zweitwohnungen, entsprechend 3,2 Prozent des Wohnungsbestands.

Nutzen Sie Suchabos und mehrere Suchkanäle. Auf UrbanHome können Sie Zürich gezielt durchsuchen und neue Mietangebote automatisch beobachten.

Das Wichtigste

Fazit: Kein Airbnb-Stopp – aber deutlich mehr Druck auf professionelle Kurzzeitmodelle

Das Bundesgericht hat keinen generellen Airbnb-Stopp beschlossen. Es hat Zürich aber einen wichtigen planungsrechtlichen Hebel bestätigt: Wohnungen ohne Hauptwohnsitz, die regelmässig und gewerblich für weniger als ein Jahr vermietet werden, sollen in Gebieten mit Mindestwohnanteil nicht mehr wie normale Wohnnutzung zählen.

Für gelegentliche private Vermietungen ist die Wirkung deutlich kleiner. Für professionelle Kurzzeitmodelle und Business Apartments steigt dagegen der Prüfungs- und Bewilligungsdruck.

Für den Wohnungsmarkt ist die Massnahme eher ein langfristiger Schutz vor weiterer Verdrängung als ein kurzfristiges Mittel gegen hohe Mieten.

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